Bewertungsgrundsätze
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassabestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten, die zu Nominalwerten bewertet sind.
Kurzfristige Finanzanlagen
Unter den kurzfristigen Finanzanlagen werden Wertschriften sowie Fest-, Sicht- und Depositgelder mit einer Laufzeit von ursprünglich über drei bis maximal zwölf Monaten und kurzfristige derivative Finanzinstrumente ausgewiesen.
Kotierte Wertschriften werden zum Börsenkurs per Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung nicht kotierter Wertschriften erfolgt zu Marktwerten. Festgelder sowie Sicht- und Depositgelder werden zu Nominalwerten bewertet. Für diese Positionen wie auch für Wertschriften werden sowohl realisierte als auch unrealisierte Kursdifferenzen erfolgswirksam verbucht. Davon ausgenommen sind nicht realisierte Kursdifferenzen aus derivativen Finanzinstrumenten, die als «Accounting Hedges» bezeichnet werden (vgl. die Bewertungsgrundsätze für derivative Finanzinstrumente).
Forderungen
Die Bewertung von Forderungen erfolgt zum Nominalwert. Forderungen, deren Eingang fraglich ist, werden erfolgswirksam einzelwertberichtigt. Bezüglich allgemeinem Bewertungsrisiko wendet TX Group den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 zur Messung der erwarteten Kreditverluste an, bei dem für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein Wertberichtigungsbedarf für erwartete Verluste unter Berücksichtigung von historischen Erfahrungswerten und erwarteten Verlusten aus künftigen Ausfallereignissen berücksichtigt wird.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach der gewichteten Durchschnittsmethode, höchstens jedoch zum realisierbaren Wert abzüglich erwarteter Fertigstellungs- und Verkaufskosten bewertet.
Artikel mit einem geringen Lagerumschlag und nur erschwert veräusserbare Artikel werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien wertberichtigt.
Sachanlagen
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt höchstens zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen mit Ausnahme der Grundstücke, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden.
Die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen zu aktivierenden Nutzungsrechte sind Bestandteil der Sachanlagen. Ausbauten in gemieteten Liegenschaften werden aktiviert und entsprechend der Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Dabei werden allfällige Optionen zur Verlängerung der Mietverträge nicht berücksichtigt. Nicht wertvermehrende Unterhalts- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen – mit Ausnahme von zusätzlichen betriebswirtschaftlich notwendigen Wertminderungen – linear nach Massgabe der innerhalb der Gruppe vereinheitlichten Nutzungsdauer.
Die Abschreibungsdauer beträgt für:
Gebäude: 40 Jahre
Installationen und bauliche Nebenanlagen: 3–25 Jahre
Maschinen und Anlagen: 3–25 Jahre
Fahrzeuge: 4–10 Jahre
Mobiliar: 5–10 Jahre
Informatikanlagen: 3–5 Jahre
Leasinggegenstände: Laufzeit Leasinggegenstand
Beteiligungen an Assoziierten und Joint Ventures
Anteile an Assoziierten (Stimmenanteil direkt oder indirekt zwischen 20 Prozent und weniger als 50 Prozent ohne Kontrolle über die finanziellen und operativen Entscheide oder Stimmenanteil unter 20 Prozent, wenn eine massgebliche Einflussnahme auf eine andere Art gegeben ist) sowie die Anteile an Joint Ventures werden nach der Equity-Methode erfasst. Den Anschaffungswert übersteigende Verluste werden nur dann bilanziert, wenn sich TX Group rechtlich oder faktisch verpflichtet, sich an weitergehenden Verlusten zu beteiligen oder an einer – laufenden oder eingeleiteten – Sanierung teilzunehmen.
Langfristige Finanzanlagen
Unter den langfristigen Finanzanlagen werden sonstige Beteiligungen, langfristige Darlehen, langfristige derivative Finanzinstrumente und die übrigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Sonstige Beteiligungen (Stimmenanteil unter 20 Prozent) werden zu Marktwerten bewertet. Handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente, werden die unrealisierten Erfolge – netto nach Steuern – bis zum Zeitpunkt und zum Zeitpunkt der Realisation über die Gesamtergebnisrechnung verbucht. Handelt es sich nicht um Eigenkapitalinstrumente, erfolgt die Behandlung zum Fair Value und sämtliche Bewertungsanpassungen werden über die konsolidierte Erfolgsrechnung verbucht.
Die Bewertung langfristiger Darlehen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Langfristige derivative Finanzinstrumente («Fair Value through Profit and Loss») werden zu Marktwerten bewertet. Sowohl realisierte wie auch unrealisierte Kursdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht, mit Ausnahme von solchen aus derivativen Finanzinstrumenten, die als «Cash Flow Hedges» bezeichnet werden (vgl. Bewertungsgrundsätze für derivative Finanzinstrumente).
Auch für die übrigen langfristigen Finanzanlagen («Fair Value through Other Comprehensive Income») erfolgt die Bewertung zu Marktwerten. Unrealisierte Erfolge – netto nach Steuern – werden bis zu deren Realisation über die Gesamtergebnisrechnung verbucht. Minderwerte aus Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Immaterielle Anlagen
Erworbene immaterielle Werte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Immaterielle Werte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderungen überprüft. Ebenfalls wird jährlich überprüft, ob die Nutzungsdauer nach wie vor unbestimmt ist. Eigene Leistungen für immaterielle Werte werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. Markenrechte/Domain werden dann als immaterielle Anlagen mit einer unbestimmten Nutzungsdauer eingestuft, wenn deren Nutzung und Erneuerung ohne wesentliche Kosten und zeitlich unbeschränkt möglich und vorgesehen ist.
Die Abschreibungsdauer beträgt für:
Goodwill: keine Abschreibung
Markenrechte/Domain – Segment Tamedia: 8–20 Jahre
Markenrechte/Domain – Weitere Segmente: in der Regel keine Abschreibung
Kundenstämme/Verlagsrechte: 5–20 Jahre
Aktivierte Softwareprojektkosten: 3–5 Jahre
Goodwill und immaterielle Werte
Bei der Erstkonsolidierung werden die Aktiven und die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft – oder die übernommenen Nettoaktiven – und die Eventualverbindlichkeiten zu Marktwerten bewertet. Eine positive Differenz zwischen dem Erwerbspreis und den nach diesen Grundsätzen ermittelten Nettoaktiven wird im Erwerbsjahr als Goodwill aktiviert. Der so ermittelte Goodwill wird nicht abgeschrieben, sondern einer jährlichen Wertminderungsprüfung unterzogen. Bei Hinweisen auf eine Wertreduktion des Goodwills wird eine Neubeurteilung durchgeführt, und im Bedarfsfall werden allfällig notwendige Wertminderungen vorgenommen. Eine allfällige negative Differenz zwischen dem Erwerbspreis und den ermittelten Nettoaktiven wird nach einer Überprüfung sofort erfolgswirksam erfasst.
Beim Verkauf von konsolidierten Gesellschaften wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und weiter gehaltenen Anteilen sowie den abgehenden Nettoaktiven, die auch einen allenfalls noch bestehenden Goodwill umfassen, als Beteiligungserfolg in der konsolidierten Erfolgsrechnung ausgewiesen.
Die Stellung, die ein Unternehmen oder ein Produkt im Markt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages innehat, wird im Kaufpreis reflektiert, der für diese Akquisition bezahlt wird. Diese Stellung ist per se nicht separierbar und deshalb auch nicht bewertbar. Sie ist integrierender Bestandteil des erworbenen Goodwills.
Wertminderungen im Anlagevermögen
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen, immateriellen Anlagen mit beschränkter Nutzungsdauer und Finanzanlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Wertbeeinträchtigung der Buchwerte möglich erscheint. Die Ermittlung der Werthaltigkeit basiert auf Einschätzungen und Annahmen der Unternehmensleitung und des Verwaltungsrats. Die effektiv erzielten Werte können demnach von diesen Schätzungen abweichen. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine erfolgswirksame Wertminderung auf jenen Wert, der aufgrund der diskontierten erwarteten zukünftigen Einnahmen wieder erzielbar erscheint, oder auf einen höheren Nettoverkaufswert.
Zur Veräusserung bestimmte Vermögenswerte
Unter diesen Positionen werden einzelne zum Verkauf gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehungsweise solche von Veräusserungsgruppen und – falls vorliegend – aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Umbuchung erfolgt nur dann, wenn Verwaltungsrat oder Unternehmensleitung den Verkauf beschlossen haben und aktiv mit der Suche nach Käufern begonnen wurde. Zudem muss der Vermögensgegenstand oder die Veräusserungsgruppe sofort veräusserbar sein. Die Transaktion sollte grundsätzlich innerhalb eines Jahres stattfinden. Langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen, die zum Verkauf klassifiziert sind, werden nicht mehr planmässig abgeschrieben. Liegt der Buchwert über dem Fair Value abzüglich Veräusserungskosten, erfolgt eine ausserplanmässige Wertminderung. Der Gewinn oder Verlust (nach Steuern) aus einer allfälligen Bewertungsanpassung von zur Veräusserung bestimmten Vermögenswerten und Veräusserungsgruppen wird in der Anmerkung «Zur Veräusserung bestimmte Vermögenswerte» separat ausgewiesen.
Leasing
Es werden generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst. Die Nutzungsrechte sind in der Bilanz unter den Sachanlagen aktiviert, während die Leasingverbindlichkeiten in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Kurzfristige Leasingverhältnisse mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr und geringwertige Leasinggegenstände sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Die Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit kleiner als 1 Jahr) und für geringwertige Leasinggegenstände (Neuwert tiefer als CHF 5 000) werden als Leasingaufwand im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Die Beurteilung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungsoptionen beinhaltet Einschätzungen und Annahmen. Diese Schätzungen unterliegen Unsicherheiten, womit die effektiven Ergebnisse davon abweichen können.
Die initiale Aktivierung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten eines Leasingverhältnisses erfolgt auf Basis des Zeitwertes der zukünftigen Leasingzahlungen (abdiskontiert). Für die Berechnung des Zeitwertes der Leasingverbindlichkeiten wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Für dessen Ermittlung werden die Grössen risikofreier Zinssatz für bestimmte Leasingdauer, Besicherung, Kreditaufschlag und Länderrisikoprämie berücksichtigt, wobei für das Portfolio von Leasingverhältnissen mit ähnlichem Charakter ein einheitlicher Satz angewendet wird. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten fest vereinbarte Leasingzahlungen. Die erstmalige Aktivierung der Nutzungsrechte erfolgt auf Basis des Zeitwertes der Leasingverbindlichkeiten und beinhaltet allfällige initiale direkte Kosten. Die Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht erfolgen linear über die Laufzeit des Leasingvertrages. Die Leasingzahlungen reduzieren die passivierte Leasingverbindlichkeit und die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit über die Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt erfolgswirksam über den Finanzaufwand.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden erstmalig zum Auszahlungsbetrag, abzüglich der entstandenen Transaktionskosten, erfasst. Finanzverbindlichkeiten werden in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über den Tilgungszeitraum unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten sind Bestandteil der Finanzverbindlichkeiten (siehe Abschnitt Leasing).
Finanzverbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, ausser wenn die Gruppe uneingeschränkt berechtigt ist, die Begleichung der Verbindlichkeit bis zu einem Zeitpunkt von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufzuschieben.
Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Fertigung eines Vermögenswerts direkt zuzurechnen sind, welcher bis zur Aufnahme der beabsichtigten Nutzung zwangsläufig einen erheblichen Zeitraum erfordert, werden als Teil der Kosten des betreffenden Vermögenswerts kapitalisiert. Alle weiteren Fremdkapitalkosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, der Erfolgsrechnung belastet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn eine Verpflichtung besteht oder wahrscheinlich erscheint, die auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
Mögliche Verpflichtungen und solche, die nicht zuverlässig geschätzt werden können, werden als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.
Personalvorsorge
TX Group hat sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pensionspläne. Die Personalvorsorge richtet sich mehrheitlich nach den Vorschriften und Gegebenheiten in der Schweiz. Die Mehrzahl der Mitarbeitenden ist in den autonomen Personalvorsorgeeinrichtungen der TX Group bezüglich Alter, Invalidität und Tod versichert. Die anderen Mitarbeitenden sind über Kollektivversicherungsverträge bei Versicherungsgesellschaften versichert. Die Beiträge der beruflichen Vorsorge werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäss den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der jeweiligen Reglemente geleistet.
Die Pensionspläne der dänischen, deutschen und österreichischen Gesellschaften sind beitragsorientierte Pläne, bei denen Beiträge an öffentliche Pensionspläne entrichtet werden. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden im Personalaufwand erfasst.
Die Vorsorgeverpflichtungen werden bei den – gemäss den Kriterien von IFRS – als «leistungsorientiert» definierten Plänen jedes Jahr durch einen unabhängigen Versicherungsexperten nach der «Projected Unit Credit»-Methode berechnet. Die Verpflichtungen entsprechen dem Barwert der zu erwartenden zukünftigen Mittelflüsse. Das Vorsorgevermögen und die Planerträge werden jährlich ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Ein wirtschaftlicher Nutzen resultiert, wenn das Unternehmen in Zukunft eine Beitragsreduktion realisieren kann. Der Betrag, der dem Unternehmen als zukünftige Beitragsreduktion zur Verfügung stehen soll, wird als Barwert der Differenz zwischen Dienstzeitaufwand und reglementarischen Beiträgen definiert und ist unter Berücksichtigung der Begrenzung gemäss IAS 19.64 zu aktivieren. Dabei werden auch die Auswirkungen von Arbeitgeberbeitragsreserven berücksichtigt.
Vom Vorsorgeaufwand werden der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand, Planabgeltungen etc. im Personalaufwand ausgewiesen, während der Zinserfolg im Finanzergebnis erfasst wird.
Für die leistungsorientierten Pläne wird die Unterdeckung in der Bilanz als Vorsorgeverbindlichkeit ausgewiesen. Zu deren Ermittlung wird der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen dem Vermögen zu Marktwerten gegenübergestellt.
Die Berechnungen zur Ermittlung von Vorsorgevermögen, Vorsorgeverbindlichkeiten und Vorsorgeaufwand berücksichtigen langfristige versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungssatz, künftig erwartete Salärsteigerungen, Sterblichkeitsraten und künftig erwartete Rentenerhöhungen, die von den effektiven Ergebnissen abweichen können und einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Da die Pläne langfristig angelegt sind, sind diese Schätzungen unter dem Vorbehalt eines wesentlichen Unsicherheitsfaktors zu betrachten.
Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden erfolgswirksam verbucht.
Steuern
Die laufenden Ertragssteuern werden periodengerecht aufgrund der im Berichtsjahr lokal ausgewiesenen Geschäftsergebnisse der konsolidierten Gesellschaften erfasst.
Die latenten Steuern auf Bewertungsunterschieden zwischen Steuer- und konsolidierten Werten werden nach der «Liability»-Methode ermittelt und erfasst. Dabei werden alle zeitlichen Differenzen zwischen den steuerrechtlichen Abschlüssen und den in der konsolidierten Jahresrechnung enthaltenen Werten berücksichtigt. Massgebend sind die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern wird entsprechend dem Grundgeschäft erfolgswirksam, im Gesamtergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern auf Verlustvorträgen und aus zeitlichen Differenzen werden nur aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich in Zukunft Gewinne realisieren lassen, mit denen die Verlustvorträge beziehungsweise die abzugsfähigen Differenzen steuerlich verrechnet werden können.
Produkte-Entwicklung
Alle während des Jahres angefallenen Kosten für Produkte-Entwicklung werden erfolgswirksam verbucht, sofern die restriktiven Aktivierungserfordernisse für die Entwicklungskosten nach IAS 38 nicht vollumfänglich erfüllt sind.
Betriebsertrag
Es gelten die folgenden Bewertungsgrundsätze bei der Erfassung des Betriebsertrages nach IFRS 15:
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Umsätze gelten als realisiert, wenn TX Group ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat und die Kontrolle über das Eigentum auf den Erwerber übergegangen ist beziehungsweise die Dienstleistungen erbracht wurden.
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Bei Aktivitäten, bei denen die Verfügungsmacht nicht bei TX Group liegt bzw. Beträge im Interesse Dritter vereinnahmt werden, erfolgt ein Ausweis des Umsatzes zum Zeitpunkt der Vermittlungstätigkeit nur in Höhe der entsprechenden Provision bzw. der Umsatzteile, die der Gruppe zustehen. In diesen Fällen wurde ein Dritter mit der Leistungserbringung beauftragt und TX Group handelt als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage.
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Die Betriebserträge verstehen sich nach Abzug von Erlösminderungen und Mehrwertsteuer. Debitorenverluste werden im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Variable Gegenleistungen (beispielsweise Umsatzrückvergütungen im Bereich des Medienumsatzes) sind üblicherweise begrenzt und werden auf Basis der vertraglichen Vereinbarung sowie von Erwartungs- und internen Planwerten geschätzt. Der nicht zahlungswirksame Tausch von gleichen Leistungen zwischen Gesellschaften des gleichen Geschäftszweiges (zum Beispiel der zahlungsunwirksame Tausch von Inseraten zwischen Mediengesellschaften) wird als «Barter-Transaktion» definiert und netto verbucht, während die Umsätze und Aufwendungen aus den weiteren Tauschgeschäften, die unterschiedliche Leistungen betreffen, brutto ausgewiesen und zum Fair Value bewertet werden («Gegengeschäfte»). Noch nicht erbrachte Gegenleistungen werden abgegrenzt. Die Verträge mit Kunden beinhalten in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Der Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Zahlung durch den Kunden beträgt im Normalfall weniger als 12 Monate, weshalb das vereinfachte Verfahren nach IFRS 15 angewendet werden kann und keine Finanzierungskomponenten berücksichtigt werden. Es bestehen keine Rücknahme- und Erstattungsverpflichtungen oder sonstige ähnliche Verpflichtungen und Garantien.
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Umsätze aus Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen (Mehrkomponentenverträge) werden auf Basis von Einzelveräusserungspreisen für die jeweilige Leistungsverpflichtung zugewiesen. Sind keine Einzelveräusserungspreise vorhanden, erfolgt die Zuweisung der Umsätze auf Basis von Verteilschlüsseln, welche der bestmöglichen Schätzung der Einzelveräusserungspreise entsprechen.
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TX Group verfügt üblicherweise über keine wesentlichen Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, da die Leistungen entweder bereits verrechnet oder noch nicht erbracht sind. Insbesondere sind keine vertraglichen Vermögenswerte aus angefangenen Arbeiten, welche aufgrund von offenen Leistungsverpflichtungen noch keinen unbedingten Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung begründen, zu berücksichtigen. Kosten, die im Rahmen der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages mit dem Kunden entstehen, werden aktiviert, wenn die Kosten direkt dem Vertragsabschluss zuzuordnen sind und wenn die Kosten (direkt über die vertragsgemässe Erstattung oder indirekte über eine vertraglich festgelegte Marge) wieder erwirtschaftet werden können. TX Group verfügt über keine wesentlichen aktivierten Kosten im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages mit Kunden. Hat der Kunde die Gegenleistung bereits erbracht, bevor das Gut oder die Dienstleistung übertragen wurde, wird der Vertrag als Passive Rechnungsabgrenzung aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen.
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TX Group gliedert die Betriebserträge in der Erfolgsrechnung nach ihren Kernkompetenzen bezüglich Art der Dienstleistung und Güter in Werbeumsatz, Umsatz aus Classifieds & Services, Vermarktungs- und Vermittlungsumsatz, Umsatz aus Abonnementen- und Einzelverkauf sowie Druck- und übrigen Betriebsumsatz (siehe konsolidierte Erfolgsrechnung). Die Gliederung der Segmentberichterstattung basiert auf den intern berichteten Geschäftssegmenten der Märkte.
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Der Werbeumsatz umfasst den Erlös aus dem Verkauf von kommerziellen Anzeigenflächen (zum Beispiel kommerzielle Inserate) in den Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbeumsatz im digitalen Geschäftsmodell Display Affiliate Marketing. Zudem beinhaltet der Werbeumsatz auch den Erlös aus dem Verkauf der Rubriken-Inserate im Publishing-Bereich, sowie die Umsätze im Werbemarkt für den Verkauf von Aussenwerbeflächen, wenn TX Group für diese Anzeigeflächen das Inventarrisiko respektive die Verantwortung für die Leistungserbringung trägt. In diesen Fällen erfolgt die Verbuchung des Umsatzes aus Verkauf der Aussenwerbefläche und der direkte Aufwand für die Miete der Fläche brutto. Erlöse des Werbemarktes aus dem Verkauf von einzelnen Anzeigen werden zum spezifischen Zeitpunkt des Erscheinens des Inserates realisiert, während die Erfassung des Umsatzes für das Bereitstellen von Werbefläche über eine vertraglich definierte Periode über diesen Zeitraum erfolgt.
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Der Umsatz aus Classifieds & Services beinhaltet den Erlös aus dem Verkauf der digitalen Rubriken-Inserate. Der Erlös aus dem Verkauf der Rubriken wird über den vertraglich definierten Zeitraum der Bereitstellung der digitalen Werbefläche erfasst. Der Umsatz aus Classifieds & Services umfasst zudem Erlöse aus dem Verkauf von digitalen Applikationen und Formaten.
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Der Umsatz aus Vermarktungs- und Vermittlungstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Erlöse aus der Vermarktung und Vermittlung von Werbung im Bereich TV, Radio und Display/Video. Es wird nur die der TX Group zustehende Vermittlungsgebühr als Umsatz verbucht, da die Leistungserbringung durch Dritte erfolgt und TX Group lediglich als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage handelt. Der Umsatz aus Vermarktungs- und Vermittlungstätigkeit beinhaltet zusätzlich die Gebühr für die Vermittlung von Aussenwerbung (Nettoumsatz), wenn TX Group für die Aussenwerbeflächen kein Inventarrisiko respektive keine Verantwortung für die Leistungserbringung trägt. Die Leistungserbringung und Umsatzerfassung erfolgen für sämtliche Bereiche zum Zeitpunkt der Ausstrahlung / Publikation der Werbung. Zum Bilanzstichtag werden die durch die Kunden nicht eingesetzten Mediavolumen ermittelt, bewertet und entsprechend abgegrenzt.
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Der Umsatz aus Abonnementen- und Einzelverkauf umfasst die Erlöse aus dem Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Abonnenten, Einzelhandel und Grosshandel. Bei Abonnementen erfolgt die Leistungserbringung über einen Zeitraum (Dauer des Abonnements). Die Umsätze werden deshalb im Zeitablauf des entsprechenden Abonnements erfasst, was der Übertragung der Leistung entspricht.
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Der Druckumsatz umfasst die Erlöse aus dem Zeitungsdruck. Die Erlöse werden bei Auslieferung der Druckerzeugnisse realisiert und zu diesem Zeitpunkt als Umsatz erfasst.
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Der übrige Betriebsumsatz umfasst überwiegend Umsätze aus Management Fees und Serviceleistungen, Verkauf von Out-of-Home-Technik und digitalen Leistungen, Marketingleistungen (Strategie, Beratung, Konzeption und Umsetzung von Werbekampagnen), Ertrag aus betrieblichen Liegenschaften und weitere Umsatzpositionen, die im Einzelnen nicht wesentlich sind. Unter den diversen Positionen werden verschiedene kleinere Erlöse zusammengefasst. Darunter fallen Erträge aus dem Personalrestaurant, Handelswarenumsatz, Visualisierungssupport für Vermarktung von Immobilien-Objekten, Verkauf von Benzin etc.
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Die übrigen Erträge beinhalten Erträge aus Anlagenabgängen, Erträge aus Aufwertungen von bisher nicht konsolidierten Beteiligungen sowie weitere Ertragspositionen, die im Einzelnen nicht wesentlich sind.
Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung bildet die Unternehmensorganisation ab und folgt der internen Berichterstattung.
Die vorliegend beschriebenen Rechnungslegungsgrundsätze werden auch in der Segmentberichterstattung angewandt, wobei der Vorsorgeaufwand aus IAS 19 zusammen mit den Eliminationen separat dargestellt wird.
Ertrag, Aufwand und Ergebnis der verschiedenen Segmente beinhalten Verrechnungen zwischen den Geschäftsfeldern. Solche Verrechnungen werden zu marktkonformen Konditionen vorgenommen.
Derivative Finanzinstrumente
Terminkontrakte und Optionen werden nicht spekulativ, sondern selektiv und ausschliesslich zur Reduktion geschäftsbedingter Währungs- und Zinsrisiken mit Finanzinstituten getätigt. Devisenderivate werden nach Massgabe der Abwicklung abgesicherter Positionen als Fair Value Hedges oder als Cash Flow Hedges entweder zusammen mit den entsprechenden Grundgeschäften oder separat per Bilanzstichtag zum Marktwert bewertet.
Derivative Finanzinstrumente, wie beispielsweise Zinssatz-Swaps, Devisengeschäfte und bestimmte in Basisverträge eingebettete derivative Finanzinstrumente, werden in der Bilanz entweder als kurzfristige oder langfristige Finanzanlage oder -verbindlichkeit zu Marktwerten erfasst. Die Veränderung der Marktwerte wird entweder erfolgswirksam oder in der Gesamtergebnisrechnung verbucht, abhängig davon, zu welchem Zweck das jeweilige derivative Finanzinstrument eingesetzt wird.
Bei Fair Value Hedges wird die Veränderung des Marktwertes des wirksamen Anteiles (des derivativen Finanzinstrumentes und des abgesicherten Grundgeschäftes) sofort erfolgswirksam verbucht. Bei den als Cash Flow Hedges (Absicherung der Mittelflüsse) qualifizierten derivativen Finanzinstrumenten wird die Veränderung des Marktwertes des wirksamen Anteiles des derivativen Finanzinstrumentes so lange über die Gesamtergebnisrechnung verbucht, bis das gesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam verbucht wird.
Die Veränderung des Marktwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Accounting Hedges (im oben genannten Sinne) bezeichnet oder als solche qualifiziert werden, wird erfolgswirksam als Bestandteil des Finanzertrags/-aufwandes erfasst. Dies gilt auch für im oben genannten Sinne gehandhabte Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Finanzinstrumente nicht mehr als solche Accounting Hedges qualifiziert werden.
Vertragliche Verpflichtungen zum Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente (wie zum Beispiel Put-Optionen auf Minderheitsanteilen) ziehen die Erfassung einer finanziellen Verpflichtung nach sich. Die finanzielle Verpflichtung wird zum Barwert des Ausübungsbetrages über das Eigenkapital erfasst. Ihr Fair Value wird regelmässig überprüft und eine Wertänderung nach der erstmaligen Erfassung im Finanzergebnis erfasst.
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften
Geschäftsbeziehungen mit Assoziierten, Joint Ventures und nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen abgewickelt. Zusätzlich zu den Angaben in Anmerkung 38 sind die Angaben zu den Bezügen des Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung im Vergütungsbericht offengelegt.