Vorsorge, Spesen und Sachleistungen
Mitglieder der Gruppenleitung werden in Übereinstimmung mit den üblichen Sozialgesetzen für Alter, Tod und Invalidität versichert. Sie sind einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Versicherten und deren Angehörige in Bezug auf die Pensionierung und die Risiken von Invalidität und Tod abzusichern, und übersteigen die gesetzlichen Anforderungen gemäss Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Mitglieder der Gruppenleitung sind in der gleichen Pensionskasse versichert wie alle Mitarbeitenden in der Schweiz. Diese besteht aus einem Basisplan und einem Zusatzplan. Durch diese ergänzende Vorsorgelösung sind Jahreseinkommen bis 860 400 CHF versichert. Die Beiträge sind altersabhängig und werden im Basisplan grundsätzlich zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Zusatzplan übernimmt der Arbeitgeber einen leicht höheren Beitrag. Die Arbeitnehmer können jedoch zwischen verschiedenen Beitragsskalen wählen, wobei die Sparbeiträge des Arbeitgebers gleich bleiben.
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung erhalten monatlich eine Spesenpauschale, wodurch sämtliche Kleinspesen bis zur Höhe von CHF 50 pro Ereignis abgegolten sind. Darüber hinaus kommen die für alle Mitarbeitenden geltenden Spesenreglemente zur Anwendung. TX Group stellt den Mitgliedern der Gruppenleitung keine Firmenwagen zur Verfügung. Für vom Unternehmen freiwillig erbrachte zusätzliche Sachleistungen wie kostenlose Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnemente oder Dienstaltersgeschenke gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitarbeitenden.