2.2 Finanzanlagen und Finanzforderungen
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
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Festgeldanlagen | 70.0 | – | ||
Obligationenfonds | 18.7 | 20.0 | ||
Sonstige kurzfristige Finanzanlagen | 0.3 | – | ||
Kurzfristige Finanzanlagen | 89.1 | 20.0 | ||
Forderungen aus Darlehen | 1.3 | 1.7 | ||
Sonstige kurzfristige Finanzforderungen | 38.1 | 121.3 | ||
Kurzfristige Finanzforderungen | 39.4 | 123.0 | ||
Sonstige Beteiligungen | 34.5 | 37.5 | ||
Langfristige Darlehen Dritte | 0.6 | 0.6 | ||
Langfristige Darlehen Assoziierte / Joint Ventures / Nahestehende | 170.3 | 153.8 | ||
Sonstige langfristige Finanzanlagen | 2.7 | 1.6 | ||
Langfristige Finanzanlagen | 208.0 | 193.5 |
Der Anstieg bei den kurzfristigen Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Festgelder in Höhe von 70.0 Mio. CHF.
Die kurzfristigen Finanzforderungen nahmen vor allem gegenüber SMG Swiss Marketplace Group AG ab. In Höhe von 64.2 Mio. CHF erfolgte eine Verrechnung mit Darlehensverbindlichkeiten, die restliche Forderung in Höhe von 25.6 Mio. CHF wurde bezahlt.
Die langfristigen Finanzanlagen erhöhten sich im Geschäftsjahr um 14.5 Mio. CHF. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Darlehensbetrag gegenüber General Atlantic SC B.V. um die thesaurierten Zinsen sowie den Kaufpreis für die zusätzlich erworbenen Anteile an SMG Swiss Marketplace Group AG angestiegen. Das Darlehen gegenüber SMG Swiss Marketplace Group AG wurde um weitere 5.3 Mio. CHF auf 20.5 Mio. CHF erhöht.
Im Berichtsjahr wurden Investitionen sowohl in neue sonstige Beteiligungen wie Caeleste AG, Everon AG oder Stableton Financial AG als auch in bestehende sonstige Beteiligungen wie Selma Finance Oy getätigt. Im Berichtsjahr erfolgten positive Bewertungsanpassungen bei Selma Finance Oy sowie bei Switzerlend AG, welche über das sonstige Ergebnis erfasst wurden. Siehe hierzu auch Abschnitt «Finanzinstrumente» in Anmerkung 3.4.
Rechnungslegungsgrundsätze
Kurzfristige Finanzanlagen
Unter den kurzfristigen Finanzanlagen werden Wertschriften sowie Fest-, Sicht- und Depositgelder mit einer Laufzeit von ursprünglich über drei bis maximal zwölf Monaten und kurzfristige derivative Finanzinstrumente ausgewiesen.
Kotierte Wertschriften werden zum Börsenkurs per Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung nicht kotierter Wertschriften erfolgt zu geschätzten Marktwerten. Festgelder sowie Sicht- und Depositgelder werden zu Nominalwerten bewertet. Für diese Positionen wie auch für Wertschriften werden sowohl realisierte als auch unrealisierte Kursdifferenzen erfolgswirksam verbucht. Davon ausgenommen sind nicht realisierte Kursdifferenzen aus derivativen Finanzinstrumenten, die als «Accounting Hedges» bezeichnet werden.
Langfristige Finanzanlagen
Unter den langfristigen Finanzanlagen werden sonstige Beteiligungen, langfristige Darlehen, langfristige derivative Finanzinstrumente und die übrigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Sonstige Beteiligungen (Stimmenanteil unter 20 Prozent) werden zu Marktwerten bewertet. Handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente, werden die unrealisierten Erfolge – netto nach Steuern – bis zum Zeitpunkt und zum Zeitpunkt der Realisation über das sonstige Ergebnis direkt im Eigenkapital verbucht. Handelt es sich nicht um Eigenkapitalinstrumente, erfolgt die Behandlung zum Fair Value und sämtliche Bewertungsanpassungen werden im Jahresergebnis verbucht.
Die Bewertung langfristiger Darlehen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Langfristige derivative Finanzinstrumente («Fair Value through Profit and Loss») werden zu Marktwerten bewertet. Sowohl realisierte wie auch unrealisierte Kursdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht, mit Ausnahme von solchen aus derivativen Finanzinstrumenten, die als «Cash Flow Hedges» bezeichnet werden.
Auch für die übrigen langfristigen Finanzanlagen («Fair Value through Other Comprehensive Income») erfolgt die Bewertung zu Marktwerten. Unrealisierte Erfolge – netto nach Steuern – werden bis zu deren Realisation über das sonstige Ergebnis verbucht. Minderwerte aus Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.