2.7 Leasingverhältnisse
Es bestehen derzeit Leasingverträge für Immobilien, für Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Fahrzeuge und Informatik) sowie für das Werbeinventar im Out-of-Home-Bereich. Die Leasingverträge für Immobilien und das Out-of-Home-Werbeinventar haben eine Restlaufzeit zwischen einem und zehn Jahren. Die Restlaufzeiten bei den Mietverträgen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegen zwischen einem und fünf Jahren. Bei verschiedenen Mietverträgen bestehen Optionen für eine Verlängerung der Mietdauer.
Die aktivierten Nutzungsrechte, passivierten Leasingverbindlichkeiten, der erfolgswirksame Effekt in den Abschreibungen und im Finanzergebnis sowie der Einfluss auf die Mittelflussrechnung sind in den einzelnen Anhangsangaben dargestellt. Zusammengefasst hat IFRS 16, «Leasingverhältnisse», folgende Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung:
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
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Bilanz | ||||
Nutzungsrecht Leasing – Immobilien | 75.2 | 64.9 | ||
Kum. Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Immobilien | (39.0) | (28.4) | ||
Nutzungsrecht Leasing – Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.5 | 2.8 | ||
Kum. Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.9) | (1.9) | ||
Nutzungsrecht Leasing – Werbeinventar Out-of-Home | 149.9 | 23.0 | ||
Kum. Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Werbeinventar Out-of-Home | (27.6) | (6.5) | ||
Aktiven | 159.0 | 53.9 | ||
Leasingverbindlichkeit | 164.2 | 55.2 | ||
Passiven | 164.2 | 55.2 |
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
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Erfolgsrechnung | ||||
Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Immobilien | (10.8) | (11.2) | ||
Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Betriebs- und Geschäftsausstattung | (0.6) | (0.8) | ||
Abschreibungen Nutzungsrecht Leasing – Werbeinventar Out-of-Home | (21.1) | (4.2) | ||
Abschreibungen Nutzungsrechte Leasing | (32.5) | (16.2) | ||
Zinsaufwand aus Leasing | (2.6) | (0.9) | ||
Finanzergebnis aus Leasing | (2.6) | (0.9) |
Kurzfristige Leasingverhältnisse mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr und geringwertige Leasinggegenstände sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen und wurden im Berichtsjahr in Höhe von rund 1.7 Mio. CHF (kurzfristige Leasingverhältnisse) resp. 1.2 Mio. CHF (geringwertige Leasinggegenstände) als Leasingaufwand im übrigen Betriebsaufwand erfasst (Vorjahr 2.2 Mio. CHF respektive 1.1 Mio. CHF).
TX Group hat im Berichtsjahr keine materiellen Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise erhalten. Der Ertrag aus Untervermietung von aktivierten Nutzungsrechten ist nicht wesentlich und es liegen keine Sale-and-Lease-back-Transaktionen vor.
Per 31. Dezember 2022 beliefen sich die Verpflichtungen aus unterzeichneten, jedoch noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen auf insgesamt 2.2 Mio. CHF (Vorjahr 133.9 Mio. CHF). Diese Verpflichtungen werden, wie unter IFRS 16 vorgesehen, zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses zum Barwert als Verbindlichkeit erfasst.
Wesentlicher Ermessensentscheid oder Schätzunsicherheit
Bei der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen werden sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen beinhalten, berücksichtigt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass diese auch ausgeübt werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintreten, welche die bisherige Einschätzung beeinflussen können, sofern diese in der Kontrolle des Leasingnehmers liegen. Diese Schätzungen unterliegen Unsicherheiten, womit die effektiven Ergebnisse davon abweichen können.
Rechnungslegungsgrundsätze
Es werden generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst. Die Nutzungsrechte sind in der Bilanz unter den Sachanlagen aktiviert, während die Leasingverbindlichkeiten in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Kurzfristige Leasingverhältnisse mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr und geringwertige Leasinggegenstände sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Die Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit kleiner als ein Jahr) und für geringwertige Leasinggegenstände (Neuwert tiefer als CHF 5 000) werden als Leasingaufwand im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Die Beurteilung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungsoptionen beinhaltet Einschätzungen und Annahmen. Diese Schätzungen unterliegen Unsicherheiten, womit die effektiven Ergebnisse davon abweichen können.
Die initiale Aktivierung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten eines Leasingverhältnisses erfolgt auf Basis des Zeitwertes der zukünftigen Leasingzahlungen (diskontiert). Für die Berechnung des Zeitwertes der Leasingverbindlichkeiten wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Für dessen Ermittlung werden die Grössen risikofreier Zinssatz für bestimmte Leasingdauer, Besicherung, Kreditaufschlag und Länderrisikoprämie berücksichtigt, wobei für das Portfolio von Leasingverhältnissen mit ähnlichem Charakter ein einheitlicher Satz angewendet wird. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten fest vereinbarte Leasingzahlungen. Die erstmalige Aktivierung der Nutzungsrechte erfolgt auf Basis des Zeitwertes der Leasingverbindlichkeiten und beinhaltet allfällige initiale direkte Kosten. Die Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht erfolgen linear über die Laufzeit des Leasingvertrages. Die Leasingzahlungen reduzieren die passivierte Leasingverbindlichkeit und die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit über die Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt erfolgswirksam über den Finanzaufwand.