1.6 Ertragssteuern
Ertragssteueraufwand
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Laufende Ertragssteuern | 28.0 | 32.0 | ||
Latente Ertragssteuern | (15.2) | (11.9) | ||
Total | 12.8 | 20.1 |
Analyse der Steuerbelastung
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 8.2 | 852.8 | ||
Gewichteter Steuersatz | 25.2% | 19.5% | ||
Erwartete Ertragssteuern (zum gewichteten Steuersatz) | 2.1 | 166.3 | ||
Gutschriften und angefallene Ertragssteuern aus Vorperioden | (0.7) | 0.2 | ||
Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verlustvorträge | (0.6) | (0.4) | ||
Nicht bilanzierte latente Steuerforderungen aus Verlustvorträgen | 1.3 | 2.0 | ||
Verfall aktivierter steuerlicher Verlustvorträge | – | 1.1 | ||
Einfluss aus Beteiligungsabzügen und übrigen nicht steuerbaren Erträgen | 2.5 | (47.7) | ||
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und der Erfolgsrechnung nicht gutgeschriebene Erträge | – | 0.0 | ||
Veränderung latente Steuern infolge Steuersatzänderung | (0.6) | 0.0 | ||
Steuereffekte auf Beteiligungen | 8.5 | (101.4) | ||
Übrige Einflüsse | 0.2 | (0.1) | ||
Ertragssteuern | 12.8 | 20.1 | ||
Effektiver Steuersatz | 156.7% | 2.4% |
Der erwartete durchschnittliche Steuersatz entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Steuersätze der konsolidierten Gesellschaften. Sowohl positive wie auch negative Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften fliessen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Steuersätze in die Berechnung des erwarteten Steuersatzes ein.
Der effektive Steuersatz veränderte sich von 2.4 Prozent auf 156.7 Prozent. Zur Abweichung vom erwarteten Steuersatz trugen vor allem Einflüsse aus Beteiligungsabzügen und übrigen nicht steuerbaren Erträgen sowie die Steuereffekte auf Beteiligungen bei.
Unter die Steuereffekte auf Beteiligungen fallen die steuerneutralen Wertveränderungen aus der Fortschreibung von Assoziierten / Joint Ventures sowie die Einflüsse, die aus handelsrechtlichen Abschreibungen und Wertaufholungen auf Beteiligungsbuchwerten (ohne latente Steuerfolgen) resultieren und 2022 den Steueraufwand erhöhen. Im Vorjahr wurde zudem die Aufwertung der Anteile der TX Group am Joint Venture SMG Swiss Marketplace Group AG in Höhe von 778.5 Mio. CHF erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der Einfluss aus Beteiligungsabzügen und übrigen nicht steuerbaren Erträgen ist 2022 auf die Elimination (ohne latente Steuerfolgen) von handelsrechtlich realisierten, steuerbaren Veräusserungserlösen zurückzuführen. 2021 resultierte der grösste Einfluss aus Beteiligungsabzügen und übrigen nicht steuerbaren Erträgen aus der Veräusserung von 10 Prozent Anteilen an SMG Swiss Marketplace Group AG.
Die nicht bilanzierten latenten Steuerforderungen aus Verlustvorträgen resultieren aus der Einschätzung, dass für erzielte Verluste die Ertragslage der betroffenen Gesellschaften für die Realisierung nicht gegeben ist.
Am 8. Oktober 2021 einigten sich 136 Länder auf ein Zwei-Säulen-Konzept für eine internationale Steuerreform (das «OECD-Abkommen»). Darin wird unter anderem in der ersten Säule eine Umverteilung eines Teils der Steuern an die Marktländer vorgeschlagen, während in der zweiten Säule ein globaler effektiver Mindeststeuersatz von 15 Prozent angestrebt wird. Die Einführung des OECD-Abkommens wird in den nächsten Jahren zu Änderungen der Steuergesetze und -sätze für juristische Personen in verschiedenen Ländern führen. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Bewertung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten hängen unter anderem von der Art und dem Zeitpunkt der Gesetzesänderungen in den einzelnen Ländern ab. Die TX-Gruppe könnte einer Ergänzungssteuer (top-up tax) im Sinne der zweiten Säule unterliegen, da sie in der Schweiz Tochtergesellschaften in Gebieten hat, in denen die gesetzlichen Steuersätze unter 15 Prozent liegen. TX Group verfolgt zudem den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem die Gruppe tätig ist. Zum 31. Dezember 2022 lagen nicht ausreichende Informationen vor, um die potenziellen quantitativen Auswirkungen zu bestimmen.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Sachanlagen | 0.0 | 0.0 | ||
Vorsorgeverbindlichkeiten | 1.1 | 4.1 | ||
Immaterielle Anlagen | 0.0 | 0.0 | ||
Aktivierte Verlustvorträge | 11.8 | 8.1 | ||
Rückstellungen | – | 0.3 | ||
Übrige Bilanzpositionen | 0.2 | 0.1 | ||
Total latente Steuerforderungen brutto | 13.1 | 12.5 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (1.1) | (1.1) | ||
Sachanlagen | (13.9) | (15.5) | ||
Finanzanlagen | (0.1) | (0.2) | ||
Vorsorgeguthaben | (5.8) | (62.3) | ||
Immaterielle Anlagen | (76.1) | (84.2) | ||
Rückstellungen | (2.7) | (2.7) | ||
Übrige Bilanzpositionen | (0.5) | (0.2) | ||
Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto | (100.2) | (166.2) | ||
Total latente Steuern netto | (87.0) | (153.7) | ||
davon in der Bilanz ausgewiesene latente Steuerforderungen | 10.5 | 2.4 | ||
davon in der Bilanz ausgewiesene latente Steuerverbindlichkeiten | (97.6) | (156.1) |
Die Veränderung der latenten Steuern geht aus der folgenden Übersicht hervor:
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Stand 1. Januar | (153.7) | (136.7) | ||
Veränderung Konsolidierungskreis | – | 12.6 | ||
Latenter Steuererfolg | 15.2 | 11.9 | ||
Steuern übriges Gesamtergebnis | 51.0 | (41.7) | ||
Umrechnungsdifferenzen | 0.6 | 0.1 | ||
Stand 31. Dezember | (87.0) | (153.7) |
Steuerliche Verlustvorträge
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Aktivierte Verlustvorträge | 11.8 | 8.1 | ||
Gewichteter Steuersatz | 16.4% | 17.1% | ||
entsprechend effektive steuerliche Verlustvorträge | (71.8) | (47.2) | ||
Verfall nach 1 Jahr | – | – | ||
Verfall nach 2 bis 5 Jahren | (18.5) | (8.8) | ||
Verfall nach mehr als 5 Jahren | (53.3) | (38.4) |
Für Gesellschaften, die in diesem oder dem vorangehenden Jahr Verluste erlitten, waren per 31. Dezember 2022 (netto) latente Steuerforderungen von 3.3 Mio. CHF aktiviert (Vorjahr: latente Steuerforderungen von 5.6 Mio. CHF). Von den in 2021 nicht aktivierten Verlustvorträgen entfielen 2022 durch die Liquidation der MetroXpress A/S Verlustvorträge in Höhe von 37.9 Mio. CHF.
in Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge | (23.8) | (87.9) | ||
Verfall nach 1 Jahr | – | (17.1) | ||
Verfall nach 2 bis 5 Jahren | – | (1.8) | ||
Verfall nach mehr als 5 Jahren | (23.8) | (69.0) |
Wesentlicher Ermessensentscheid oder Schätzunsicherheit
Unsicherheiten in Bezug auf die korrekte ertragssteuerliche Behandlung können daraus resultieren, dass definitive Steuerveranlagungen erst mehrere Jahre nach dem Berichtsjahr vorliegen. Vor dieser Veranlagung durch die Steuerbehörden muss eine ertragssteuerliche Beurteilung zum Abschlusszeitpunkt hin vorgenommen werden. Die erfasste Unsicherheit entspricht entweder dem erwarteten Wert oder dem wahrscheinlichsten Wert, je nachdem, welcher Wert die Unsicherheit am besten abbildet.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die laufenden Ertragssteuern werden periodengerecht aufgrund der im Berichtsjahr lokal ausgewiesenen Geschäftsergebnisse der konsolidierten Gesellschaften erfasst.
Die latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zwischen Steuer- und konsolidierten Werten werden nach der «Liability»-Methode ermittelt und erfasst. Dabei werden alle zeitlichen Differenzen zwischen den steuerrechtlichen Abschlüssen und den in der konsolidierten Jahresrechnung enthaltenen Werten berücksichtigt. Massgebend sind die zu erwartenden lokalen Steuersätze. Die Veränderung der latenten Steuern wird entsprechend dem Grundgeschäft erfolgswirksam im Jahresergebnis oder direkt im sonstigen Ergebnis über das Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern auf Verlustvorträge und aus zeitlichen Differenzen werden nur aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass sich in Zukunft Gewinne realisieren lassen, mit denen die Verlustvorträge beziehungsweise die abzugsfähigen Differenzen steuerlich verrechnet werden können.