Vergütung an Mitglieder des Verwaltungsrates
Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Ausschüsse des Verwaltungsrates bestehen ausschliesslich aus einer fixen Entschädigung. Der Verzicht auf einen variablen Lohnbestandteil soll sicherstellen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates ohne Eigeninteressen über das Entlöhnungssystem sowie das Gewinnbeteiligungsmodell der Gruppenleitung entscheiden können.