Steuern
Der effektive Steuersatz sank von 149.2 Prozent auf 21.3 Prozent. Zur Abweichung zum erwarteten gewichteten Steuersatz von 21.0 Prozent trugen vor allem nicht bilanzierte latente Steuerforderungen aus Verlustvorträgen, Einflüsse aus Beteiligungsabzügen und übrige nicht steuerbare Erträge sowie die Steuereffekte auf Beteiligungen bei. Letztgenannte umfassen steuerneutrale Wertveränderungen aus der Fortschreibung von Assoziierten / Joint Ventures sowie die Einflüsse, die aus handelsrechtlichen Abschreibungen und Wertaufholungen auf Beteiligungsbuchwerten (ohne latente Steuerfolgen) resultieren und 2023 den Steueraufwand reduzieren.